Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)
von:
Heep Technology
DI Horst Emathinger
Grasbergerstraße 41/8
8020 Graz, Austria
Zum Download der AGB hier.
Stand: 09/2024
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen DI Horst Emathinger, Inhaberin des nicht protokollierten Einzelunternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Heep Technology (im Folgenden kurz „Heep Technology“) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Produkte von Heep Technology in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Website www.heeptec.com/agb abrufbar ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass Heep Technology nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss Heep Technology ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens Heep Technology nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von im Webshop oder im physischen Verkauf angebotenen Produkten und Dienstleistungen, welche ausschließlich für die Verwendung im Motorsport entwickelt wurden und nicht zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.
Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website oder im physischen Verkauf zu finden sind, sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen. Bei Bestellungen im Webshop von Heep Technology obliegt es dem Kunden, Heep Technology ein rechtlich bindendes Angebot zu unterbreiten, sowie gleichzeitig durch Auswahl des entsprechenden und ausgewiesenen Feldes zu bestätigen, dass dieser die AGB von Heep Technology gelesen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt.
Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Heep Technology. Das Absenden des vom Kunden bestellten Produktes bewirkt ebenso den Vertragsabschluss.
Sofern der Kunde eine Bestellung ohne vorherige Anbotstellung von Heep Technology aufgibt, gilt der Vertrag erst nach Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens Heep Technology als zu Stande gekommen. Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten (vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer) möglich.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. Von dieser Regelung abweichende Vorgangsweisen bedürfen im Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Heep Technology und dem Kunden.
Alternativ kann eine Bestellung auch im Webshop von Heep Technology erfolgen. Durch Anklicken des Bestellbuttons „Jetzt kaufen“, „Bezahlen“, „Kostenpflichtig bestellen“, „PayPal“ bzw. „eps“ wird ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung durch Heep Technology zu Stande, dies insbesondere durch die Absendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.
Die vom Kunden aus dem Webshop ausgewählten Produkte werden in den virtuellen Warenkorb gelegt. Über die ausgewiesene Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Warenkorb jederzeit aufgerufen werden und können durch den Kunden die zum Kauf beabsichtigten Waren jederzeit abgerufen und dabei Änderungen vorgenommen werden. Vor Absendung der Bestellung hat der Kunde noch einmal die Möglichkeit, die beabsichtigte Bestellung zu überprüfen. Durch Anklicken des Bestellbuttons „Jetzt kaufen“, „Bezahlen“, „Kostenpflichtig bestellen“, „PayPal“ bzw. „eps“ erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die im Warenkorb enthaltenen Produkte von Heep Technology zu den dort ausgewiesenen Preisen erwerben zu wollen. Damit stellt der Kunde ein verbindliches Angebot an den Verkäufer und werden die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und diese AGB als alleine maßgeblich anerkannt. Vom Eingang der Bestellung wird der Kunde automationsunterstützt verständigt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dieser Vorgang keine Annahme des Angebotes darstellt. Erst durch Zusendung der Auftragsbestätigung via E-Mail bzw. Absenden der Ware an den Kunden kommt der Kaufvertrag gültig zu Stande. Da die Auftragsbestätigung samt aller im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erforderlichen Informationen per E-Mail an den Kunden versendet wird, ist vom Kunden sicherzustellen, dass die von ihm bei der Bestellung bekanntgegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
Ab Abgabe der Bestellung ist der Kunde an seine Kauferklärung gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) für Verbraucher bleibt davon unberührt. Kann Heep Technology die Bestellung des Kunden nicht ausführen, weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder Hindernisse bei der Herstellung der bestellten Ware entstehen, so wird Heep Technology dies dem Kunden sofort nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts mitteilen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend rückerstattet.
Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
3. Preise
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der AGB die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) des Umsatzsteuergesetz 1994 zur Anwendung gelangt.
Alle von Heep Technology genannten Preise für Verbraucher sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Im Webshop angeführte Preise sind stets inkl. USt zu verstehen. Nicht enthalten sind die anfallenden Liefer- und Versandkosten. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
Heep Technology ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energietransporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Mitarbeiterlöhne etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von Heep Technology angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises oder Werklohnes orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert.
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Versandkosten.
Die Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Diese werden im Zuge des Bestellvorganges im virtuellen Warenkorb bzw. bei Bestellung außerhalb des Webshops auf dem Angebot gesondert ausgewiesen. Die Versandkosten werden pro Bestellung ausgewiesen.
Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Wird Heep Technology gesondert hiermit beauftragt, hat Heep Technology Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, welches gesondert vereinbart wird.
Heep Technology hat Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für die vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden.
4. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, wobei im Einzelfall davon abweichende Zahlungsziele vereinbart werden können.
Bei Verträgen zwischen Heep Technology und unternehmerischen Kunden können abweichende Fälligkeiten und Zahlungsfristen auch individuell vereinbart werden.
Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatzwege verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, welche anlässlich des Bestellvorgangs angezeigt und vom Kunden ausgewählt werden können. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, erfolgt eine Lieferung des Produktes erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.
Bei Zahlungsverzug ist Heep Technology berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für Heep Technology entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit Heep Technology bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so ist Heep Technology berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Ferner ist Heep Technology berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und Heep Technology unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von Heep Technology anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen sowie bei Zahlungsunfähigkeit von Heep Technology.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Pflicht von Heep Technology zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle organisatorischen, baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die baulichen Gegebenheiten, verfügbaren Gerätschaften und Arbeitsmittel sowie die technischen Spezifikationen, Besonderheiten und den Zustand dieser, Spezifikationen bzgl. relevanter Schnittstellen und Anschlussbauteile sowie deren Besonderheiten und Zustand, Fluchtwege, sonstige mögliche Hindernisse, Störungsquellen oder Gefahrenquellen und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat die erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderlichen Betriebsmittel sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen organisatorischen, baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
Bei Bedarf hat der Kunde, Heep Technology für die Zeit der Leistungsausführung unentgeltlich in ausreichender Menge und Größe versperrbare Räume für den Aufenthalt von Personen sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne die schriftliche Zustimmung von Heep Technology abzutreten.
6. Leistungsausführung
Heep Technology ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung von Heep Technology gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten nach Vertragsabschluss zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden (z.B. wünscht der Kunde eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraumes) ist Heep Technology berechtigt, dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand an Material und Arbeit in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen eine Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, gegenüber Verbrauchern jedoch nur, wenn dieser schriftlich darauf hingewiesen wurde.
Sachlich (z.B. Projektumfang, Projektfortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
7. Leistungsfristen und Termine
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Heep Technology haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge des Bestellvorganges, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an Heep Technology zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch Heep Technology angemessene Zeit zuvor angekündigt.
Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf Grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 5. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefertermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von Heep Technology nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist Heep Technology berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
Lieferungen ins europäische Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei – insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land – alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten.
Verweigert der Kunde die Annahme, so ist Heep Technology von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall der Verzögerung der Leistung durch Heep Technology ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Für den Fall eines ungerechtfertigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Kunden gebührt Heep Technology dennoch das vereinbarte Entgelt (§ 1168 ABGB). Für B2B-Geschäfte gilt weiters: Eine Anrechnung von Ersparnissen oder Einnahmen aus anderweitigem Erwerb hat nicht stattzufinden.
8. Gefahrtragung
Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald Heep Technology den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithaltet, dieses selbst anliefert oder an einen Transporteur übergibt.
Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Heep Technology verpflichtet sich eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
9. Beigestellte Ware
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, ist Heep Technology berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 5% des Werts der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen.
Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
10. Eigentumsvorbehalt, geistiges Eigentum, Zurückbehaltungsrecht
Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von Heep Technology.
Ferner sind Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Berechnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von Heep Technology beigestellt oder durch den Beitrag von Heep Technology entstanden sind, geistiges Eigentum von Heep Technology. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich des Kopierens (sei es nur auszugsweise) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Heep Technology. Wurde von Heep Technology im Rahmen der Vertragsanbahnung, des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung dem Kunden die Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (z.B. Musterteile, etc.) sind diese binnen 14 Tagen an Heep Technology zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dann behält sich Heep Technology die Geltendmachung ihrer Ansprüche ausdrücklich vor.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
Im B2B-Bereich gilt Folgendes: Heep Technology behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
Ferner verpflichtet sich der Kunde zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
11. Schutzrechte Dritter
Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so ist Heep Technology berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von Heep Technology aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
Der Kunde hält Heep Technology diesbezüglich schad- und klaglos.
Heep Technology ist berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
Für Liefergegenstände, welche Heep Technology nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) hergestellt werden, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so ist Heep Technology berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
Ebenso hat Heep Technology das Recht, die aufgewendeten notwendigen und nützlichen Kosten vom Kunden geltend zu machen.
12. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Die Gewährleistung richtet sich für Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt sechs Monate. Die Frist beginnt mit körperlicher Übergabe des Produktes an den Kunden. § 924 ABGB wird im B2B-Bereich ausgeschlossen, d.h. der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Der Kunde ist verpflichtet zur Mängelbehebung Heep Technology zumindest zwei Versuche einzuräumen.
Teilweise werden Waren mit Gebrauchsinformationen geliefert. Der Kunde hat sich strikt an die darin enthaltenen Anordnungen zu halten. Sollte sich ein Mangel/Schaden auf Grund eines Gebrauches entgegen der Anleitung oder den Informationen ergeben, kann der Kunde gegenüber Heep Technology keinerlei Ansprüche geltend machen. Insbesondere wird die Haftung für Schäden und Folgeschäden jeglicher Art ausgeschlossen, wenn die Montage oder Installation, Einbau, Einstellung, Anschluss oder Inbetriebnahme durch den Kunden erfolgte und die korrekte Funktion des Werkes bzw. Produktes der Heep Technology maßgeblich von den genannten Faktoren und/oder dem einwandfreien Zustand und der korrekten Funktion der Anschlussbauteile abhängig ist.
Wird die Zustellung der Waren vereinbart und werden diese beim Transport beschädigt, so trifft den Kunden die Obliegenheit dies umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit Heep Technology aufzunehmen. Auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat die mangelnde Meldung keine Auswirkung.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern Heep Technology nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen. Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen. Zudem hat der Kunde die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Ware zu tragen und trägt zur Gänze das Risiko des Rücktransportes.
Aus (druck)technischen Gründen können Abbildungen im Webshop, in einem Flyer/Werbeprospekt oder in einem Katalog von der tatsächlichen Farbe oder Struktur abweichen. Daraus können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen Heep Technology sind ausgeschlossen. Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen Heep Technology. Im Falle der Weitergabe von Produkten oder von Teilen von Produkten durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden, und zwar einschließlich dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Einbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Produkte von Heep Technology zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt.
Sofern in den jeweiligen Produktbeschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind die Produkte und Lösungen von Heep Technology ausschließlich für die Verwendung im Motorsport entwickelt und nicht zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Produkte lediglich für die Verwendung im Motorsport entwickelt worden sind und somit engmaschiger Wartungsintervalle bedürfen und deshalb nicht für den Betrieb im Straßenverkehr geeignet sind. Im Falle, dass der Kunde diesen ihm zur Kenntnis gebrachten Nutzungseinschränkungen zuwiderhandelt, kann keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen werden.
13. Widerruf / Rücktrittsrecht
Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes von Heep Technology iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, Heep Technology mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an:
Heep Technology
DI Horst Emathinger
Grasbergerstraße 41/8
8020 Graz, Austria
office@heeptec.com
Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat Heep Technology die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten und hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von Heep Technology so lange verweigert werden, bis die Waren zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt.
Die Waren sind an folgende Adresse rückzuübermitteln:
Heep Technology
DI Horst Emathinger
Grasbergerstraße 41/8
8020 Graz, Austria
Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, Vertragsgegenstand sind sowie für Waren die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn diese nach der Lieferung entsiegelt werden.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der Kunde für die Minderung des Verkehrswertes der Ware haftet, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist (gemäß § 15 Abs 4 FAGG). Wertmindernde Gebrauchsspuren, Abnutzungen oder Beschädigungen (beispielsweise Einbauspuren, Oberflächenbeschädigungen, etc.), werden von Heep Technology in Rechnung gestellt bzw. vom Rückerstattungswert abgezogen.
14. Datenschutz
Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Heep Technology macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Heep Technology automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
15. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Heep Technology.
Vertragssprache ist Deutsch.
Gemäß Art. 25 und 26 EuGVVO wird die österreichische Gerichtsbarkeit vereinbart und dem Vertrag zu Grunde gelegt. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Heep Technology sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
16. Information außergerichtliche Streitbeilegung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte als Auffangschlichtungsstelle für alternative Streitbeilegung eingerichtet ist. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
Verbraucher können über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben, ein Schlichtungsverfahren durchführen. Die Plattform ist über nachfolgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Heep Technology ist nicht dazu bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Beruft sich ein Kunde im Zuge des Vertragsabschlusses auf eigene AGB, so gelten für den Fall, dass diese mit den AGB von Heep Technology im Widerspruch stehen, die jeweiligen Bestimmungen der AGB von Heep Technology als Vertragsinhalt.
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Muster-Widerrufsformular
An:
Heep Technology
DI Horst Emathinger
Grasbergerstraße 41/8
8020 Graz
Austria
office@heeptec.com
Betrifft: Rücktritt vom Vertrag
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
– Bestellt am (*)/erhalten am (*):
– Name des/der Verbraucher(s):
– Anschrift des/der Verbraucher(s):
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
– Datum:
(*) unzutreffendes streichen.
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